"Richtlinie zur Förderung von unternehmensbezogenen und regionalen Netzwerken"

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das Netzwerkmanagement von unternehmensbezogenen regionalen Netzwerken. Grundlage hierfür ist das positive Votum eines Regionalbeirates. Die erforderlichen Projektideen können in den jeweils zuständigen Regionalbüros der GSA eingereicht werden. Zuständig für die Planungsregionen Vorpommern ist das GSA-Büro in Greifswald, für die Region Mecklenburgische Seenplatte die GSA in Neubrandenburg, für Mittleres Mecklenburg und Rostock unser Rostocker Büro sowie für Westmecklenburg die GSA-Zentrale in Schwerin. 
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Für eine Beirats-Votierung müssen zu den Stichtagen 15.03. und 15.09. des laufenden Jahres bei der GSA vollständige, votierungsfähige Projektideen eingegangen sein. Eine Beratung zu den Projektideen durch die Regionalbüros der GSA kann nur im Vorfeld dieses Termins stattfinden, so dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme vor Einreichung der Ideen empfohlen wird.

Ansprechpartner

Axel Fick (Schwerin) [mehr] Hannelore Rohloff (Rostock) [mehr] Uta Pauly (Greifswald) [mehr] Sigrid Prokop (Neubrandenburg) [mehr]

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Downloads - Förderung von unternehmensbezogenen und regionalen Netzwerken A 1.5

Förderung der Weiterbildung

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