EG-Dienstleistungsrichtlinie

Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die GSA die Aufgabe einer Geschäftsstelle zur Abstimmung von erforderlichen Aktivitäten zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie übernommen. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners, bei der Normenprüfung und bei der Vorbereitung sowie der Umsetzung der elektronischen Verfahrensabwicklung. Mit Hilfe der EG-Dienstleistungsrichtlinie soll das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen verbessert werden.

Die Normenprüfung ist eine Daueraufgabe, die bei allen neuen oder geänderten Vorschriften mit Dienstleistungsbezug besteht, um festzustellen, ob eine Berichts- oder Notifizierungspflicht besteht. Hierfür steht ein IT-gestütztes Prüfverfahren zur Verfügung, das in Mecklenburg-Vorpommern von der GSA betreut wird. Die GSA unterstützt hier die rechtsetzenden Institutionen, die Berichtspflichten zu erfassen und ihnen nachzukommen.

Zur Information über Neuerungen bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie existiert für zuständige Behörden unter zb.m-v.de ein Portal.

Die Richtlinie schreibt die Möglichkeit zur elektronischen Verfahrensabwicklung für Dienstleister vor. Dafür wurde ein Antragsassistent entwickelt. Dieser wählt abhängig von der beabsichtigten unternehmerischen Aktivität Formulare und beizubringende Dokumente sowie Informationen aus. Die Formulare können im Antragsassistenten ausgefüllt und bei den zuständigen Behörden elektronisch eingereicht werden. Die GSA koordiniert die Zusammenstellung der Informationen über ein Redaktionsteam, in dem Vertreter der Wirtschaftskammern, Kommunen, Ministerien und des DVZ vertreten sind.

Link zum Online Antragsassistenten

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