„Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ A.1.1

Gemäß der o. g. Richtlinie gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten an den wirtschaftlichen Wandel zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten zu stärken.

Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen bzw. mit Umstrukturierungen oder Veränderungen der Arbeitsorganisation in Unternehmen stehen oder Maßnahmen, die zur Entwicklung einzelner Branchen oder Regionen einen besonderen Beitrag leisten bzw. im Zusammenhang mit der Optimierung Ressourcen schonender Verfahren sowie der Erhöhung der Energieeffizienz stehen.

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Unter isapide.arbeitsmarktfoerderung-mv.de finden Sie das entsprechende Antragsverfahren.

Ansprechpartner

Dr. Katrin Puchert [mehr] Ute Timm [mehr] Elke Wiese-Wahls [mehr] Aenne Vogel [mehr] Ramona Koslowski [mehr] Angela Hillenhagen [mehr]

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