Aufgaben

Die GSA ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern und grundsätzlich nur im Auftrag des Landes tätig. Sie nimmt im Rahmen der institutionellen Förderung u. a. folgende satzungsmäßige Aufgaben wahr:

  • Mitwirkung an der inhaltlichen Entwicklung der Landesarbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, insbesondere durch Entwicklung und Unterstützung innovativer Vorhaben,
  • Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Beratung von Existenzgründern,
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Initiativ-Fonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere die Abgabe von Stellungnahmen für das zuständige Ministerium zu einzelnen Förderfällen sowie die begleitende Beratung von Arbeitsplatz schaffenden oder -sichernden Maßnahmen,
  • Beratung und Prozessmanagement in Bezug auf die Anwendung arbeits­markt­politischer Instrumente bei Betriebsstilllegungen, -teilstilllegungen und Insolvenzen.


Des Weiteren ist die GSA als Dienstleistungsunternehmen für das Land u. a. im Rahmen der Vorprüfung von ESF-Anträgen, der Weiterbildungsberatung und der Umsetzung regionalisierter Richtlinien der Arbeitsmarktpolitik tätig.

Förderung der Weiterbildung

Bildungsschecks für Unternehmen [weiterlesen]

Projektförderung der berufsbegleitenden Weiterbildung [weiterlesen]

Weiterbildungsberatung für Unternehmen [weiterlesen]

Strukturentwicklung

Maßnahmen zur Strukturentwicklung [weiterlesen]

Existenzgründung und Schülerfirmen

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Gründerstipendium [weiterlesen]

Schülerfirmen [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten