Gemäß der o. g. Richtlinie fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte, deren Ziel die Erbringung von strukturentwickelnden Dienstleistungen im Umfeld von Unternehmen ist. Die Maßnahmen sollen zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie zur Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt beitragen. Gefördert werden Zuschüsse zu Personalkosten in Höhe von maximal 20.000 € pro Arbeitnehmer und Jahr.
Die Projektideen sind in den jeweils zuständigen Regionalbüros der GSA einzureichen. Zuständig für die Planungsregion Vorpommern ist das GSA-Büro in Greifswald, für die Region Mecklenburgische Seenplatte die GSA in Neubrandenburg, für Mittleres Mecklenburg/Rostock unser Rostocker Büro sowie für Westmecklenburg unser Standort in Schwerin.
Die Förderung von regionalen Strukturentwicklungsmaßnahmen erfolgt nach einem Votum des zuständigen Regionalbeirates. Die Antragstellung erfolgt bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
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