Gemäß der o. g. Richtlinie gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um Arbeitslose zielgerichtet zu qualifizieren und in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Empfänger von Zuwendungen nach dieser Verwaltungsvorschrift müssen über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 342) – oder über eine gültige Anerkennung nach dem ehemaligen Weiterbildungsgesetz verfügen. Falls Sie über keine Anerkennung verfügen, müssen Sie zur Projektdurchführung fachlich geeignet sein und sicherstellen, dass im Rahmen des Projektes tätig werdende Einrichtungen der Weiterbildung über eine der o. a. Anerkennungen verfügen.
Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Unter isapide.arbeitsmarktfoerderung-mv.de finden Sie das entsprechende Antragsverfahren.
Bildungsschecks für Unternehmen [weiterlesen]
Projektförderung der berufsbegleitenden Weiterbildung [weiterlesen]
Weiterbildungsberatung für Unternehmen [weiterlesen]
Maßnahmen zur Strukturentwicklung [weiterlesen]
Mikrodarlehen [weiterlesen]
Gründerstipendium [weiterlesen]
Schülerfirmen [weiterlesen]
Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern