Qualifizierung von Arbeitslosen

„Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitlosen" C 1.3

Gemäß der o. g. Richtlinie gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um Arbeitslose zielgerichtet zu qualifizieren und in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Empfänger von Zuwendungen nach dieser Verwaltungsvorschrift müssen über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 342) – oder über eine gültige Anerkennung nach dem ehemaligen Weiterbildungsgesetz verfügen. Falls Sie über keine Anerkennung verfügen, müssen Sie zur Projektdurchführung fachlich geeignet sein und sicherstellen, dass im Rahmen des Projektes tätig werdende Einrichtungen der Weiterbildung über eine der o. a. Anerkennungen verfügen.

Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Unter isapide.arbeitsmarktfoerderung-mv.de finden Sie das entsprechende Antragsverfahren.

Ansprechpartner

Dr. Katrin Puchert [mehr] Ute Timm [mehr] Elke Wiese-Wahls [mehr] Aenne Vogel [mehr] Ramona Koslowski [mehr]

Förderung der Weiterbildung

Bildungsschecks für Unternehmen [weiterlesen]

Projektförderung der berufsbegleitenden Weiterbildung [weiterlesen]

Weiterbildungsberatung für Unternehmen [weiterlesen]

Strukturentwicklung

Maßnahmen zur Strukturentwicklung [weiterlesen]

Existenzgründung und Schülerfirmen

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Gründerstipendium [weiterlesen]

Schülerfirmen [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten