Gemäß der o. g. Richtlinie gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für Maßnahmen, die die Bereitschaft und die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen erhöhen und zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens im Land beitragen.
Gefördert werden Projekte und Programme in den Bereichen:
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben erfolgen.
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, Gesellschaften, Schulen und Hochschulen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Bis zur Bereitstellung der Antragsunterlagen im Internet unter der Adresse isapide.arbeitsmarktfoerderung-mv.de stehen die Antragsunterlagen auf den Internetseiten der GSA zum Download bereit.
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