Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form von Mikrodarlehen.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern können verzinsliche, rückzahlbare Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000 € gewährt werden, die
1.) im Zusammenhang mit einer Existenzgründung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
2.) innerhalb der ersten 36 Monate nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.
Die GSA ist antragsannehmende und -prüfende Stelle. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Seit 2005 wurden über 1100 Gründerinnen und Gründer aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtvolumen von über 10 Mio Euro gefördert.
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