29.12.2008:
Beim GSA-Hauptsitz in Schwerin können Sie Anträge zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung einreichen. Die GSA unterstützt die Bewilligungsbehörde, das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) im Antragsverfahren. Sie prüft die eingehenden Anträge u. a. im Hinblick auf den Zuwendungszweck und auf die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen. Ferner wird eine Prüfung einzelner Sachverhalte im Rahmen der Erforderlichkeit und Angemessenheit vorgenommen.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den auf der linken Seite aufgeführten Rubriken.
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