Leistungen

GSA vorprüfende Stelle für Anträge zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung

29.12.2008:

Beim GSA-Hauptsitz in Schwerin können Sie Anträge zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung einreichen. Die GSA unterstützt die Bewilligungs­behörde, das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) im Antragsverfahren. Sie prüft die eingehenden Anträge u. a. im Hinblick auf den Zuwendungszweck und auf die arbeitsmarkt­politischen Zielsetzungen. Ferner wird eine Prüfung einzelner Sachverhalte im Rahmen der Erforderlichkeit und Angemessenheit vorgenommen.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den auf der linken Seite aufgeführten Rubriken.

Förderung der Weiterbildung

Bildungsschecks für Unternehmen [weiterlesen]

Projektförderung der berufsbegleitenden Weiterbildung [weiterlesen]

Weiterbildungsberatung für Unternehmen [weiterlesen]

Strukturentwicklung

Maßnahmen zur Strukturentwicklung [weiterlesen]

Existenzgründung und Schülerfirmen

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Gründerstipendium [weiterlesen]

Schülerfirmen [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten